Bgld BauG: § 18 Abs 9 (Baubewilligung, Verfahren; drei Monate Entscheidungsfrist; Aufhebung und Zurückverweisung durch Berufungsbehörde, neuerlicher Lauf der Entscheidungsfrist, Verbesserungsauftrag nach zwei Drittel der Entscheidungsfrist; Verschulden der Behörde)
VwGH 18.1.2005, 2004/05/0120