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VwGH 9. 11. 2004, 2004/05/0034 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2006/581ZfV 2006, 359 Heft 3 v. 5.7.2006

OÖ BauO: § 49 Abs 1 (Bewilligungslose bauliche Anlagen, Alternativauftrag, Baubewilligung zu beantragen oder zu beseitigen; Einbringung eines Antrags auf Erteilung der Baubewilligung gleichzeitig mit Berufung gegen den Auftrag hindert den Auftrag nicht; Kenntnisnehmenkönnen beziehungsweise tatsächliches Kenntniserlangen von der Hinterlegung ausschlaggebend, Feststellungen diesbezüglich ungeachtet mangelnder Angaben in der Berufung erforderlich)

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