NÖ BauO: § 6 Abs 1 (Baubewilligungsverfahren, baupolizeiliche Verfahren, Parteistellung; Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, Nachbarn; Verfahren über baupolizeilichen Auftrag, Verletzung in subjektiven Rechten durch das Bauwerk Voraussetzung für die Parteistellung; Antrag auf Feststellung der Parteistellung, Streit um die Parteistellung; Antragsteller Partei ungeachtet des tatsächlichen Vorliegens der Parteistellung im Bauverfahren)