Wr BauO: § 6 (Wohngebiet, zulässige Anlagen; subjektives Recht des Nachbarn auf Nichtbewilligung von anderen Anlagen; Zulässigkeit eines gastgewerblichen Betriebs unter dem Gesichtspunkt der Flächenwidmung; Betriebstyp; Gaststätte mit Gastgarten anderer Betriebstyp als Gaststätte ohne Gastgarten)
§ 69 Abs 1 (unwesentliche Abweichungen von den Bauvorschriften, Aufzählung)