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VwGH 9. 11. 2004, 2002/05/0033 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2006/571ZfV 2006, 352 Heft 3 v. 5.7.2006

Wr BauO: § 129 Abs 2 (Instandhaltungsverpflichtung, Adressat; Eigentümer des Gebäudes; Fruchtnießer nicht erfasst; Übertragung der Verantwortung auf einen Verwalter; Information des Eigentümers über den Mangel durch den Verwalter beseitigt nicht dessen Verantwortlichkeit)

§ 135 Abs 1 (Verwaltungsübertretung; Adressat derjenige, der Bestimmungen der BauO übertritt)

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