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VfGH 16. 3. 2005, 82/04 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/528ZfV 2006, 301 Heft 2 v. 3.5.2006

Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung, Individualanträge; Zurückweisung; Legitimation, keine; unmittelbare Wirksamkeit, keine)

VfGH 16.03.2005, 82/04

Zurückweisung des Individualantrag „§ 9 Abs 3 Satz 1 der FSG-PV, kundgemacht im BGBl II 1997/321 idF BGBl II 2004/115, als gesetz- und verfassungswidrig aufzuheben“ Voraussetzung der Antragslegitimation ist, dass die angef V für den Antragsteller nicht bloß behaupteterweise, sondern tatsächlich ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines B wirksam geworden ist (VfSlg 8009/1977). Zu untersuchen ist vom VfGH hiebei lediglich, ob die vom Antragsteller ins Treffen geführten Rechtswirkungen vorliegen (VfSlg 8060/1977, 8587/1979, 10.593/1985).

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