§ 13 Abs 1 ORF-G (ORF, Vergabe von Werbezeiten; Werbung, Begriff)
§ 13 Abs 9 ORF-G (Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in den Fernsehporgrammen des ORF, Verbot; Verbot der Cross-Promotion; mit Menschenrechtskonvention zu vereinbarende Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit; Verstoß durch Hinweis auf Film in Abendprogramm, kein Verstoß durch Hinweis auf Erwerb der TV-Rechte für die Fußballweltmeisterschaft)