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VwGH 25. 1. 2005, 2002/02/0210 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/450ZfV 2006, 276 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 35 Abs 1 StVO (Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen; Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs; Prüfung; Werbetafeln an Widerlagern einer Brücke)

VwGH 25.01.2005, 2002/02/0210

Mit angef B wurde die Bf gem § 35 Abs 1 StVO verpflichtet, die von ihr an den Widerlagern einer ÖBB- Brücke angebrachten - mit wechselnden Aufschriften versehenen - Werbetafeln zu entfernen.

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