§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatmessung, Abzug von „Fehlergrenzen“, keine; zulässige Widerlegung durch Blutprobe)
VwGH 25.01.2005, 2002/02/0142 (Amtsbeschwerde)