§ 7 Abs 1 Z 3 FSG (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; Übertretung gemäß § 99 Absatz 1 bis 1b StVO 1960)
§ 7 Abs 4 FSG (ebenso; Wertung der bestimmten Tatsachen; Wertungskriterien; auch länger zurückliegendes Delikt ist zu berücksichtigen; unerheblich, ob Daten der Entziehung hätten gelöscht werden müssen oder nicht)