§ 11 Abs 4-6 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung; Juristische Person; Umgründungen; Nachfolgeunternehmen; Untergang der Berechtigung zur weitern Gewerbeausübung
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bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Rechtsüberganges oder nicht fristgerechter Geschäftsführerbestellung, materiell-rechtliche Frist)