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VwGH 23. 9. 2004, 2004/21/0095 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2006/405ZfV 2006, 255 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 23 Abs 7 FrG 1997 (Fremder, unbefristete Niederlassungsbewilligung; Außer-Kraft-Treten eines Bescheids, mit dem Flüchtlingseigenschaft festgestellt wurde)

§ 24 Abs 1 FrG 1997 (unbefristete Niederlassungsbewilligung)

§ 76 Abs 1 FrG 1997 (Ausstellung eines Fremdenpasses, Voraussetzungen; positives Interesse der Republik Österreich)

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