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VwGH 21. 10. 2004, 2004/07/0153 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2006/339ZfV 2006, 221 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 2 Abs 4 ALSAG (Abfälle iSd ALSAG; Begriff; hier: Klärschlammgemisch)

§ 2 Abs 3 AWG (Beendigung der Abfalleigenschaft bei zulässiger Verwendung oder Verwertung; dies setzt die allenfalls erforderliche behördliche Bewilligung voraus)

§ 32 Abs 1 WRG 1959 (Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar und mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig)

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