§ 62 Abs 2 AWG 2002 (bei Verdacht eines konsenswidrigen Betriebes einer genehmigungspflichtigen Behandlungsanlage hat Behörde den Inhaber zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen bestimmter Frist aufzufordern)
§ 37 Abs 1 AWG 2002 (Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen bedarf Genehmigung)