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VwGH 16. 12. 2004, 2004/07/0112 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2006/337ZfV 2006, 219 Heft 2 v. 3.5.2006

§ 6 Abs 5 AWG 2002 (Feststellungsbescheid; hier: die bei der Aktion „Kübel Orangen“ verwendeten Eimer sind Verpackungen im Sinne der VerpackVO 1996)

§ 2 Abs 3 VerpackVO 1996 (Begriffsbestimmungen; Verkaufsverpackungen; Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle kann zur Auslegung der VerpackVO 1996 herangezogen werden)

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