§ 102 Abs 10 KFG (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers; Mitführen von Verbandszeug und Pannendreieck; Anlastung des bloßen „Nicht-Vorweisens“, keine)
VwGH 19.11.2004, 2004/02/0214
Dem Bf wurde im Rahmen der ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen lediglich das „Nicht-Vorweisen“ von Verbandzeug und Pannendreieck angelastet. Nach VwGH 28.10.1987, 86/03/0131 = ZfVB 1988/863, 911, zu § 102 Abs 10 (erster Satz) KFG bietet diese Gesetzesstelle keine Handhabe, den Lenker wegen des „Nicht-Vorweisens“ - wie im vorliegenden Beschwerdefall spruchgemäß angelastet - dieser Gegenstände zu bestrafen. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.