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VwGH 19. 11. 2004, 2004/02/0181 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2006/85ZfV 2006, 71 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 4 Abs 7a KFG (Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Ausrüstung; Gesamtgewicht; Höchstgrenze; Überschreitung um 4.400 kg beziehungsweise 11 %; Verwendung einer Waage mit abgelaufener Eichung; Vorbringen konkreter gegen Messergebnis sprechender Tatsachen, keine; Holztransport; Pflicht zur Beladung nur mit Zweifel an Überladung ausschließender Menge)

VwGH 19.11.2004, 2004/02/0181

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