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VwGH 19. 11. 2004, 2002/02/0087 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2006/84ZfV 2006, 71 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 103 Abs 1 Z 1 KFG (Pflichten des Zulasssungsbesitzers; gesetz- und verordnungsgemäßer Zustand von Fahrzeug und Beladung; Übertretung; Tatort „Ort des Lenkens“)

VwGH 19.11.2004, 2002/02/0087 (Amtsbeschwerde)

Zur Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG hat der GH ausgesprochen, dass als Tatort der Ort des „Lenkens“ des Fahrzeuges anzusehen ist (VwGH 30.05.1997, 97/02/0042 = ZfVB 1998/781). Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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