§ 13 Abs 3 und 5 GewO 1994 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Rechtsträger, Ausschlussgründe; rechtskräftige Nichteröffnung eines Konkurses mangels hinreichendem Vermögens zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens; natürliche Person mit maßgebendem Einfluss auf Betrieb der Geschäfte; Gesellschaft mit beschränkter Haftung, handelsrechtlicher Geschäftsführer; Prüfung des tatsächlichen Einflusses, keine)