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VwGH 17. 11. 2004, 2004/04/0169 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/79ZfV 2006, 68 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 356 Abs 1 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Anschlag in der Gemeinde; Notwendigkeit der Bezeichnung der Amtstafel als „Amtstafel“ beziehungsweise der Beleuchtung, keine; Dauer der Anschlages, knapp zwei Wochen in der Regel ausreichend; zusätzliche Amtsblattverlautbarung, Erforderlichkeit, keine; Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern; unmittelbare räumliche Nähe erforderlich)

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