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VwGH 9. 11. 2004, 2003/01/0240 bis 0244 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2006/49ZfV 2006, 56 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 1 Z 4 AsylG 1997 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde hat beziehungsweise bei Staatenlosigkeit Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes; Kosovo, Teilgebiet von Serbien und Montenegro, eigenes Bezugsobjekt für Gefährdungsprüfung; keines, bei nicht aus dem Kosovo stammenden Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro; keine interne Fluchtalternative in den Kosovo für Südserben)

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