§ 38 Abs 6 BDG 1979 (Vorverständigung, Bekanntgabe der neuen Verwendung, konkrete Aufgabenbeschreibung, Wertigkeit)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, befristete Leitungsfunktion, weitere Ausübung nach Fristablauf und Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes infolge Organisationsänderung)