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VfGH 30. 6. 2004, G 37/01 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/306ZfV 2006, 161 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 33 g Abs 1 WRG (Einleitung von kommunalem Abwasser, häuslichem Abwasser in Oberflächengewässer, Bewilligungsfreiheit, Voraussetzung; Abwasserreinigungsanlage am 1. 1. 1990 bestanden, ordnungsgemäßer Betrieb; Befristung bis 31. 12. 2005)

§ 33g Abs 2 WRG (ebenso, Verlängerung der Frist durch den LH, Voraussetzungen; keine Gefährdung der Umweltziele)

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