§ 48 Abs 1 Bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG (NG 1990) (naturschutzrechtliche Beschränkungen, Entschädigung des Grundeigentümers, taxative Aufzählung, Voraussetzungen; Schutzgebietsausweisungen oder andere Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen oder geschützten Gebieten; Abweisung eines Antrags auf naturschutzbehördliche Bewilligung begründet keinen Anspruch)