§ 7 Abs 1 lit a TGVG 1996 (Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung; Besitzzersplitterung; Zurückbehaltung eines Grundstückes, welches die für einen lebensfähigen Betrieb erforderliche Mindestgröße von 0,5 ha unterschreitet)
VfGH 01.03.2005, B 676/04