§ 15 Abs 2 RAO (Voraussetzung der Erlangung der großen LU ist die 18-monatige praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt; darunter ist eine hauptberufliche Vertretung zu verstehen)
VfGH 01.03.2005, B 1123/04
Mit dem angef B der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter wurde der Bf, RA