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VwGH 20. 7. 2004, 2004/05/0077 (TIERSCHUTZ)

JudikaturTIERSCHUTZZfV 2006/132ZfV 2006, 99 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 11 Abs 4 Z 2 Wr Tierschutz- und TierhalteG 1987 (Tierhaltung; keine unzumutbare Belästigung von Menschen; übertretene Bestimmung; ungebührliches Bellen von Hunden in Hinterhof, unzumutbare Belästigung; artgerechte Haltung schließt Möglichkeit der Übertretung nicht aus; Mitzitierung einer anderen Übertretungsnorm, die keinen eigenen Tatbestand enthält; unschädlich)

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