§ 4 Abs 1 BStG (Bundesstraße, Festlegung der Trasse, Verordnung; Entscheidung über die Notwendigkeit der Straße; Berücksichtigung der Interessen der Nachbarn nach § 7a ;)
§ 20 Abs 1 bis 3 BStG (Enteignung; Festsetzung der Entschädigung; civil rights; sukzessive Zuständigkeit; nachprüfende Kontrolle durch Verwaltungsgerichtshof nicht ausreichend, sukzessive Zuständigkeit erfüllt Bedingungen des Art 6 MRK)