§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; keine; sieben Blasversuche; Probendifferenz bei den letzten beiden Messungen; Beendigung der Amtshandlung trotz Ausdrucks „Messungen nicht verwertbar“)
VwGH 19.11.2004, 2004/02/0196