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VwGH 19. 11. 2004, 2002/02/0068 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/128ZfV 2006, 97 Heft 1 v. 1.3.2006

§ 26 Abs 5 StVO (Einsatzfahrzeuge; Gebot des Platzmachens für herannahendes Einsatzfahrzeug; Geltung auch bei widerrechtlicher Verwendung der Signale)

VwGH 19.11.2004, 2002/02/0068

Ein iSd § 26 Abs 5 StVO herannahendes Einsatzfahrzeug (dem Platz zu machen ist) liegt auch dann vor, wenn die im § 26 Abs 1 StVO angeführten Signale widerrechtlich verwendet werden (OGH 20.12.1988, 2 Ob 157/88, ZVR 1990/18). Dieser Rechtsansicht schließt sich der VwGH an. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die in Rede stehenden Signale tatsächlich widerrechtlich verwendet wurden oder nicht. Abweisung.

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