§ 26 Abs 5 StVO (Einsatzfahrzeuge; Gebot des Platzmachens für herannahendes Einsatzfahrzeug; Geltung auch bei widerrechtlicher Verwendung der Signale)
VwGH 19.11.2004, 2002/02/0068
Ein iSd § 26 Abs 5 StVO herannahendes Einsatzfahrzeug (dem Platz zu machen ist) liegt auch dann vor, wenn die im § 26 Abs 1 StVO angeführten Signale widerrechtlich verwendet werden (OGH 20.12.1988, 2 Ob 157/88, ZVR 1990/18). Dieser Rechtsansicht schließt sich der VwGH an. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die in Rede stehenden Signale tatsächlich widerrechtlich verwendet wurden oder nicht. Abweisung.