§ 25 Abs 1 AlVG (Einstellung und Berichtigung des Arbeitslosengeldes; Rückforderung der bezogenen Leistungen; unwahre Angaben in Antragsformular; gutgläubiger Verbrauch der Geldleistung, nicht relevanter; Angaben in früheren Anträgen, von Behörde nicht zu prüfende)
§ 13a AVG (Rechtsbelehrung; Anleitungspflicht der Behörde; ebenso)