§ 66 Abs 4 AVG (Sache des Berufungsverfahrens; Befugnis der Berufungsbehörde; Berücksichtigung neuer Tatsachen zum Nachteil des Berufungswerbers; Aufenthaltsverbotsverfahren)
VwGH 15.06.2004, 2004/18/0153
Entgegen der Beschwerdeansicht war es der bel Beh nicht verwehrt, die erst nach Erlassung des erstinstanzlichen B erfolgte Verurteilung des Bf zu berücksichtigen.