§ 13 Abs 8 AVG (Antrag, Änderung; Berücksichtigung im Bescheidspruch; Abweisung einer Nachbarberufung ohne Klarstellung, dass das Projekt im Berufungsverfahren geändert worden war)
§ 13 Abs 8 AVG (Antrag, Änderung; Berücksichtigung im Bescheidspruch; Abweisung einer Nachbarberufung ohne Klarstellung, dass das Projekt im Berufungsverfahren geändert worden war)