§ 27 Abs 1 VStG (Zuständigkeit; Örtliche Zuständigkeit, Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften; Ort der Unterlassung der gebotenen Vorsorgehandlung; Sitz der Unternehmensführung; Verantwortungsbereich für mehr als eine „Filiale“)
VwGH 10.09.2004, 2001/02/0107