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VwGH 25. 2. 2004, 2001/03/0419 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2005/1582ZfV 2005, 929 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 32 Abs 2 VStG (Verfolgungshandlung gegen eine bestimmte Person; Zweifelsfreiheit ungeachtet einer unrichtigen Schreibweise des Familiennamens)

VwGH 25.02.2004, 2001/03/0419 (Amtsbeschwerde)

Dem gem § 32 Abs 2 VStG gegebenen Erfordernis, dass die Verfolgungshandlung gegen eine „bestimmte Person“ gerichtet sein muss, wird dann entsprochen, wenn eindeutig feststeht, um welche konkret (individuell) bestimmte Person es sich handelt. Diese Person muss nach dem umschriebenen Merkmal unverwechselbar erkennbar sein.

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