§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; gegen oberste im Instanzenzug oder im Devolutionsweg anrufbare Behörde; Passivlegitimation der Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird)
§ 28 Abs 3 zweiter Satz VwGG (Säumnisbeschwerde, Bezeichnung der belangten Behörde, Fehler nicht verbesserungstauglich; Gemeinderat statt richtig Berufungskommission der Stadt Graz)