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VwGH 10. 9. 2004, 2000/02/0044 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2005/1528ZfV 2005, 906 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 10 Abs 1 AlVG (Arbeitslosengeld, Anspruchsverlust, Gründe; Vereitelung der Annahe einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Kausalitätserfordernis; dolus eventualis ausreichend)

VwGH 10.09.2004, 2000/02/0044

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muss geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung des Tatbestandes nicht hin (VwSlg 13.722/A, VwGH 05.09.1995, 94/08/0050).

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