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VwGH 14. 9. 2004, 2001/11/0315 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2005/1527ZfV 2005, 906 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 52 Abs 3 NÖ SHG 2000 (Aufsicht; werden Auflagen nicht fristgerecht erfüllt, hat Landesregierung Erfüllung dieser Auflagen unter Setzung einer Nachfrist aufzutragen)

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