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VwGH 25. 2. 2004, 2001/03/0420 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2005/1493ZfV 2005, 890 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 4 Abs 1 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 (Taxilenker muss Taxilenkerausweis besitzen)

§ 4 Abs 3 zweiter Satz BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 (Ersetzung des Ausweises durch die Bestätigung der Behörde über Verlust- oder Diebstahlsanzeige für nicht länger als 4 Wochen)

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