§ 7 Abs 4 Z 1 FrG 1997 (Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausbildung; Universitätslehrgang; Tutorium für Russisch; analoge Ausweitung der Regelung betreffend Vermittlung der deutschen Sprache, keine, planwidrige Regelungslücke im FrG, keine)
§ 10 Abs 2 FrG 1997 (ebenso)