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VwGH 24. 8. 2004, 2004/01/0286 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2005/1483ZfV 2005, 886 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages; Kosovo, Vorwurf der Mitgliedschaft zur LDK, Prüfung der Bedrohungssituation)

VwGH 24.08.2004, 2004/01/0286

Der Bf hat bei seiner Einvernahme durch das Bundesasylamt angegeben, er sei angehalten, angegriffen und aufgefordert worden, den Kosovo zu verlassen; man habe ihm angedroht, ihn zu ermorden, wenn er den Kosovo nicht verlasse bzw aus der LDK nicht austrete. Wie sich die behaupteten Angriffe im Einzelnen abgespielt haben, ist diesem Vorbringen - der Bf wurde nach der Aktenlage dazu nicht näher befragt - nicht zu entnehmen. Zwar hat der Bf keine Verletzungen erwähnt, doch schließt seine Darstellung im erstinstanzlichen Verfahren entgegen der Auffassung der bel Beh „physische Insultationen“ bzw Handgreiflichkeiten keineswegs aus. Ohne nähere Erörterung mit dem Bf durfte daher nicht davon ausgegangen werden, er sei bloß bedroht und beschimpft worden, woran auch die nicht näher präzisierte Behauptung in der Berufung, der Bf sei mehrmals von unbekannten Männern bedroht und aufgefordert worden, aus der LDK auszutreten (iVm dem Hinweis, dass zahlreiche Aktivisten der LDK seit Ende des Kosovo-Krieges ermordet worden seien) nichts zu ändern vermag. Dies macht im Ergebnis auch die Beschwerde geltend, wenn sie darauf hinweist, dass der Bf an zahlreichen Körperstellen von Misshandlungen resultierende Narben aufweise, die vom Bundesasylamt trotz der Hinweise des Bf nicht „vermerkt“ worden seien.

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