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VwGH 8. 7. 2004, 2003/07/0090 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2005/1390ZfV 2005, 805 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 102 Abs 1 lit b WRG 1959 (Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren; Parteien sind diejenigen, die zu einer Leistung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet werden sollen oder deren Rechte ( § 12 Abs 2 ) sonst berührt werden; Möglichkeit der Beeinträchtigung des Grundwassers kann dem Grundeigentümer Parteistellung verschaffen, auch wenn er Grundwasser nicht nützt)

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