§ 10 Abs 3 VVG (Verfahren; Berufung geht an den Landeshauptmann, sofern es sich aber um eine Angelegenheit im selbstständigen Wirkungsbereich des Landes handelt, an die Landesregierung)
§ 4 Reinhalteverordnung 1982 idF LGBl 1993/19 (Reinhaltung von in Privateigentum stehenden Gebäuden)