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VwGH 22. 7. 2004, 2004/10/0047 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1386ZfV 2005, 803 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 62 Abs 4 AVG (Bescheid, Berichtigung; offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten, Abweichung der Ausfertigung von der genehmigten Urschrift des Bescheides; „Für den Landeshauptmann“ statt richtig „Für die Landesregierung“; Rückwirkung der Berichtigung, Anfechtungsgegenstand vor dem VwGH ist die berichtigte Fassung)

VwGH 22.07.2004, 2004/10/0047

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