§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung; Verschulden des Vertreters; Fehler einer Kanzleikraft; Unterfertigung eines fehlerhaften Schriftsatzes mit dem Auftrag, die Einbringungsbehörde zu korrigieren; kein minderer Grad des Versehens, wenn Korrektur unterbleibt)
VwGH 27.04.2004, 2003/05/0174