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VwGH 27. 4. 2004, 2003/05/0104 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1379ZfV 2005, 801 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, Entscheidung; Aufhebung und Zurückverweisung, Bindungswirkung; nur hinsichtlich unveränderten Sachverhalts; auch bei ungenügender Sachverhaltserhebung keine Bindung; Wegfall der Bindung durch nachträgliche Feststellung eines objektiv anderen Sachverhalts als er der aufhebenden Entscheidung zugrunde lag)

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