§ 7 VStG (Beihilfe; Voraussetzung Erfüllung des objektiven Tatbestandes des betreffenden Delikts; Betriebsbereithalten eines unerlaubten Glücksspielapparates)
§ 5a Stmk VeranstaltungsG (Betreiben eines verbotenen Spiel-apparates, Verwaltungsübertretung; Funktionsfähigkeit des Apparates allein nicht ausreichend, auch Betreiben erforderlich, fehlende Feststellungen)