§ 5 Abs 1 zweiter Satz VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, Dartuung eines tauglichen Kontrollsystems)
§ 9 Abs 2 VStG (verantwortlicher Beauftragter; Gefahrgutbeauftragter ist kein solcher)
§ 22 VStG (Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen, Kumulation)