§ 9 Abs 1 VStG (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bei GmbH & Co KG)
§ 9 Abs 2 VStG (verantwortlicher Beauftragter; Betrauungsvoraussetzungen; „Betrauung mit ökologischer Bauaufsicht“ allein nicht ausreichend)